Keine Aushebelung des Anspruches auf Buchauszug

Dreieck

Der Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung von einem Buchauszug ist zwar dann ausgeschlossen, wenn sich Unternehmer und Handelsvertreter über die Provisionsabrechnung geeinigt haben. Bloßes Schweigen des Handelsvertreters auf die Provisionsabrechnung oder eine im Handelsvertretervertrag  enthaltene Regelung, wonach die Provisionsabrechnungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs des Handelsvertreters als genehmigt gelten sollen, vermag eine fehlende Einigung allerdings nicht zu ersetzen. Darauf, dass die Konzernmutter des Unternehmers die erforderlichen Daten nicht herausgibt, kann sich der Unternehmer ebenfalls nicht berufen. Anderenfalls besteht nämlich allein durch die Schaffung von Konzernstrukturen die Möglichkeit, die gesetzlichen Rechte des Handelsvertreters zu unterlaufen, was weder mit dem nationalen Recht noch mit der Handelsvertreterrichtlinie vereinbar ist. Notfalls muss sich der Unternehmer die erforderlichen Angaben im Klagewege von seiner Konzernmutter beschaffen.

OLG München, Urteil vom 19. Juli 2017 – 7 U 3387/16

Dieses Urteil des OLG München ist zur Veröffentlichung in der „HVR – Rechtsprechungssammlung zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht“ der CDH vorgesehen.

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Auslegung einer Beendigungsklausel zur Vollendung des 65. Lebensjahres

Dreieck

Eine Beendigungsklausel in einem Vertrag zwischen einem Handelsvertreter als selbstständigem Kaufmann, für den die Altersgrenzen in der Rentenversicherung ohne Belang sind, und seinem Prinzipal kann nicht entgegen dem Vertragswortlaut dahingehend ausgelegt werden, die Vertragsparteien hätten an die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung anknüpfen wollen. Die ausschließlich für Arbeitnehmer geltende Schutzvorschrift des § 41 S. 2 SGB VI für ein vereinbartes Vertragsende vor Erreichen der Regelaltersgrenze findet auf Selbständige keine Anwendung.

OLG München, Beschluss vom 29. März 2017 – Aktenzeichen 7 U 4410/16

Dieses Urteil des OLG München  ist zur Veröffentlichung in der „HVR – Rechtsprechungssammlung zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht“ der CDH vorgesehen.

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