Auslegung einer Beendigungsklausel zur Vollendung des 65. Lebensjahres

Dreieck

Eine Beendigungsklausel in einem Vertrag zwischen einem Handelsvertreter als selbstständigem Kaufmann, für den die Altersgrenzen in der Rentenversicherung ohne Belang sind, und seinem Prinzipal kann nicht entgegen dem Vertragswortlaut dahingehend ausgelegt werden, die Vertragsparteien hätten an die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung anknüpfen wollen. Die ausschließlich für Arbeitnehmer geltende Schutzvorschrift des § 41 S. 2 SGB VI für ein vereinbartes Vertragsende vor Erreichen der Regelaltersgrenze findet auf Selbständige keine Anwendung.

OLG München, Beschluss vom 29. März 2017 – Aktenzeichen 7 U 4410/16

Dieses Urteil des OLG München  ist zur Veröffentlichung in der „HVR – Rechtsprechungssammlung zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht“ der CDH vorgesehen.

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