Einmalprovisionen stehen einem auszugleichenden Unternehmervorteil nicht entgegen

Die Gewährung einer Einmalprovision steht dem auszugleichenden
Unternehmervorteil nicht entgegen, weil sie typischerweise nur die Gegenleistung
für die während der Dauer des Vertretervertrags gezogenen Vorteile ist. Der Vorteil
für den Unternehmer kann auch darin bestehen, aus den von dem Handelsvertreter
vermittelten Dauerschuldverhältnissen, die über die Beendigung des
Vertriebspartnervertrags fortbestehen, gegebenenfalls noch jahrelang Vorteile zu
ziehen.

(Leitsatz der Redaktion) OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. September 2025 – 16 U 141/24

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Zu diesem Urteil gibt es noch eine kleine Zusammenfassung. Diese Zusammenfassungen können Sie sich HIER anhören.

Wann ein ausländischer Gerichtsstand den Ausgleichsanspruch ausschließen kann

Gegen die in einem Handelsvertretervertrag enthaltene Vereinbarung eines ausschließlichen internationalen Gerichtsstands in einem Drittstaat, die dazu führt, dass dem innerhalb der Europäischen Union tätigen Handelsvertreter der Ausgleichsanspruch versagt wird, bestehen außerhalb des Anwendungsbereichs der europäischen Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG (hier: Vertrieb cloudbasierter Softwaredienstleistungen) keine durchgreifenden Bedenken. 

KG Berlin, Beschluss vom 1. Juli 2025 – 2 U 37/22 –

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