Erfüllung des Buchauszugsanspruchs durch laufende Abrechnungen

Der Anspruch auf Buchauszug gemäß § 87c Abs. 2 HGB kann schon erfüllt sein, wenn den monatlich erteilten Abrechnungen des Unternehmers Einzelaufstellungen beigefügt waren, die sämtliche nach der vertraglichen Provisionsregelung provisionsrelevanten Angaben für die Provisionsprüfung enthalten haben. Verlangt der Handelsvertreter gleichwohl einen Buchauszug muss er detailliert darlegen, welche provisionsrelevanten Informationen noch fehlen.

 OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Dezember 2025 Aktenzeichen 26 U 24/24

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Zu diesem Urteil gibt es noch eine kleine Zusammenfassung. Diese Zusammenfassungen können Sie sich HIER anhören.

Die Beratung im Vertriebsrecht insbesondere auch die Vertragsprüfung ist eine der wesentlichen Leistungen der CDH Organisation für Mitglieder. Nähere Informationen unter: www.cdh.de/leistungen/beratung

Die Entscheidung ist für eine Veröffentlichung vorgesehen bzw. wurde bereits in der Rechtsprechungssammlung HVR veröffentlicht, die unter www.cdh-wdgmbh.de bestellt werden kann.

 

Auskunftsanspruch bei Verdacht wettbewerbswidriger Tätigkeit eines Handelsvertreters

  1. Die Vermittlung von Versicherungsmaklerverträgen zu Bestandskunden durch einen (Unter-)Vertreter während des bestehenden (Unter-)Handelsvertreterverhältnisses kann als Verstoß gegen ein vertragliches oder gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot zu werten sein.
  2. Der Auskunftsanspruch des Unternehmers setzt u.a. den begründeten Verdacht einer Vertragspflichtverletzung voraus, der gegeben sein kann, wenn der (Unter-)Vertreter an einer Gesellschaft beteiligt ist, die sich als Versicherungsmaklerin betätigt.
  3. Erforderlich ist ferner, dass sich der Unternehmer die zur Vorbereitung und Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann (BGH, Urteil vom 1. August 2013 – VII ZR 268/11).
  4. Dem Inhalt eines Auskunftsanspruchs können Vorschriften der DSGVO oder der strafrechtliche Geheimnisschutz (§ 203 StGB) entgegenstehen.

OLG Hamm, Urteil vom 18. August 2025 – I-18 U 61/24

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