Auslegung einer Beendigungsklausel zur Vollendung des 65. Lebensjahres

Dreieck

Eine Beendigungsklausel in einem Vertrag zwischen einem Handelsvertreter als selbstständigem Kaufmann, für den die Altersgrenzen in der Rentenversicherung ohne Belang sind, und seinem Prinzipal kann nicht entgegen dem Vertragswortlaut dahingehend ausgelegt werden, die Vertragsparteien hätten an die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung anknüpfen wollen. Die ausschließlich für Arbeitnehmer geltende Schutzvorschrift des § 41 S. 2 SGB VI für ein vereinbartes Vertragsende vor Erreichen der Regelaltersgrenze findet auf Selbständige keine Anwendung.

OLG München, Beschluss vom 29. März 2017 – Aktenzeichen 7 U 4410/16

Dieses Urteil des OLG München  ist zur Veröffentlichung in der „HVR – Rechtsprechungssammlung zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht“ der CDH vorgesehen.

Merken

Unzulässige Beschränkung der Kündigungsfreiheit durch Rückzahlungsverpflichtung

Dreieck

Eine nach § 89a Abs. 1 Satz 2 HGB unzulässige Beschränkung der Kündigungsfreiheit zulasten des Handelsvertreters kann auch dann vorliegen, wenn an die Kündigung des Handelsvertreters wesentliche, die Vertragsbeendigung erschwerende finanzielle Nachteile geknüpft werden. Das kann bei Vertragsklauseln der Fall sein, die eine Rückzahlung langfristiger, erheblicher Provisionsvorschusszahlungen bei einer Kündigung durch den Handelsvertreter vorsehen.

OLG München, Urteil vom 09. März 2017 – Aktenzeichen 23 U 2601/16

Dieses Urteil des OLG München ist zur Veröffentlichung in der „HVR – Rechtsprechungssammlung zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht“ der CDH vorgesehen.