Vereinbarung eines Anerkenntnisses bei fehlendem Widerspruch gegen Provisionsabrechnung unwirksam

Dreieck

Eine Vereinbarung zwischen Handelsvertreter und Unternehmer, nach der die Provisionsabrechnungen des Unternehmers als anerkannt gelten, wenn der Handelsvertreter nicht innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch erhebt, ist wegen Verstoßes gegen § 87c HGB unwirksam. Der Annahme eines sich ständig wiederholenden negativen Schuldanerkenntnisses des Handelsvertreter durch Schweigen auf die Provisionsabrechnungen des Unternehmers stehen die dem Schutz des meist wirtschaftlich schwächeren Handelsvertreter dienenden §§ 87a Abs. 5, 87c Abs. 5 HGB entgegen.

KG Berlin, Beschluss vom 18.05.2015 – Aktenzeichen 12 U 124/13

Dieses Urteil des KG Berlin ist zur Veröffentlichung in der „HVR – Rechtsprechungssammlung zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht“ der CDH vorgesehen.