Keine isolierte Pfändung des Buchauszugsanspruches und des darauf beruhenden Anspruchs auf Vorauszahlung der Kosten

Dreieck

Die isolierte Pfändung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs und des darauf beruhenden Anspruchs auf Vorauszahlung der Kosten ist nichtig. Der Anspruch auf Erteilung des Buchauszugs nach § 87c Abs. 2 HGB und der darauf beruhende Anspruch auf Vorauszahlung aus § 887 Abs. 2 ZPO stellen Nebenrechte zum Provisionsanspruch des Handelsvertreters dar, die nicht selbständig pfändbar sind. Die Beschlagnahme dieser Nebenrechte erfolgt vielmehr mit der Pfändung des Provisionsanspruchs.

BGH, Beschluss vom 19. September 2017   Aktenzeichen VII ZB 64/14

Dieses Urteil des BGH ist zur Veröffentlichung in der „HVR – Rechtsprechungssammlung zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht“ der CDH vorgesehen.

Verjährung des Buchauszugsanspruches beginnt am Schluss des Abrechnungsjahres

Dreieck

Die Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs nach § 87c Abs. 2 HGB beginnt regelmäßig mit dem Schluss des Jahres, in dem der Unternehmer dem Handelsvertreter eine abschließende Abrechnung über die diesem zustehende Provision erteilt hat. Für die Entstehung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs ist entgegen einer anderslautenden Auffassung nicht erforderlich, dass die vom Unternehmer über die vom Handelsvertreter zu beanspruchenden Provisionen erteilte Abrechnung vollständig ist und sämtliche dem Handelsvertreter tatsächlich zustehenden Provisionen umfasst. Ebenfalls setzt die Entstehung dieses Anspruches entgegen einer weit verbreiteten Auffassung nicht voraus, dass der Handelsvertreter diesen Anspruch geltend macht. Der Handelsvertreter hätte es sonst in der Hand, die Verjährung dieses Informationsrechts während der Vertragsdauer beliebig hinauszuzögern. Das widerspräche dem Sinn der Verjährungsvorschriften, nach einer bestimmten Zeitdauer Rechtsfrieden eintreten zu lassen.

BGH, Urteil vom 03. August 2017 – VII ZR 32/17 

Dieses Urteil des BGH ist zur Veröffentlichung in der „HVR – Rechtsprechungssammlung zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht“ der CDH vorgesehen.

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