Kenntnisabhängige Verjährung des Anspruches auf Buchauszug bezieht sich auf Kontrollrecht selbst

Dreieck

Der Buchauszugsanspruch nach § 87c Abs. 2 HGB entsteht in der für den Verjährungsbeginn gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB maßgeblichen Weise mit der Abrechnung der Provisionen. Ist eine Abrechnung – wie es regelmäßig der Fall ist – für einen Abrechnungszeitraum als abschließend zu werten, wird der Buchauszugsanspruch betreffend alle in den Buchauszug aufzunehmenden Geschäfte aus dem Abrechnungszeitraum fällig (wie OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Februar 2016, 3 U 118/15). Die subjektiven Voraussetzungen der kenntnisabhängigen Verjährung, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, beziehen sich auf den Buchauszugsanspruch als Kontrollrecht selbst und nicht auf den zugrundeliegenden Provisionsanspruch (entgegen OLG München, Urteil v. 3.11. 2010, 7 U 3083/10; OLG Nürnberg, Beschluss v. 28.01.2011, 12 U 744/10 und OLG Oldenburg, Urteil v.  4.04.2011, 13 U 27/10).

OLG Hamm, Urteil vom 30. 01.2017 – Aktenzeichen  I-18 U 94/16

Dieses Urteil des OLG Hamm ist zur Veröffentlichung in der „HVR – Rechtsprechungssammlung zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht“ der CDH vorgesehen.

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Verzicht auf unternehmerfinanzierte Altersversorgung bei Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs

Dreieck

Enthält ein formularmäßiger Handelsvertretervertrag eine Klausel, wonach der Handelsvertreter mit der Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs auf Leistungen aus einer unternehmerfinanzierten Altersversorgung (Treuegeld) verzichtet, ist diese Klausel wirksam. Sie verstößt weder gegen zwingende Gesetzesvorschriften noch ist sie wegen unangemessener Benachteiligung des Handelsvertreters gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam, noch handelt es sich bei dieser Vertragsbestimmung um eine überraschende Klausel im Sinne von § 3 AGBG.

BGH, Urteil vom 15.12.2016 – Aktenzeichen VII ZR 221/15

Dieses Urteil des BGH ist zur Veröffentlichung in der „HVR – Rechtsprechungssammlung zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht“ der CDH vorgesehen.

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