Bindungswirkung an erste Abrechnung des Handelsvertreterausgleichs

Dreieck

Der Unternehmer ist hinsichtlich der Höhe des Ausgleichsanspruchs an seine erste Abrechnung gebunden, wenn die fehlerhafte Berechnung auf ein Unternehmensinternum zurückzuführen ist, welches für den betroffenen Handelsvertreter nicht erkennbar gewesen ist.

Urteil des LG Hamburg 22. Zivilkammer vom 12.03.2019 – Aktz. 322 O 34/19

Dieses Urteil des LG ist zur Veröffentlichung in der „HVR – Rechtsprechungssammlung zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht“ der CDH vorgesehen.