Anspruch auf Buchauszug trotz Zugriff auf ein elektronisches Agenturinformationssystem

Der Buchauszug ist in Form einer geordneten Zusammenstellung zu erteilen. Dem genügt weder grundsätzlich der Zugriff auf ein elektronisches Agenturinformationssystem noch die Übermittlung der gesammelten Provisionsabrechnungen.

 LG Frankfurt a. M., Teilurteil vom 16.8.2024 – 2-21 O 224/20

Lesen Sie hier das aktuelle Urteil als  Vollversion

Die Beratung im Vertriebsrecht insbesondere auch die Vertragsprüfung ist eine der wesentlichen Leistungen der CDH Organisation für Mitglieder. Nähere Informationen unter:
www.cdh.de/leistungen/beratung

Die Entscheidung ist für eine Veröffentlichung vorgesehen bzw. wurde bereits in der Rechtsprechungssammlung HVR veröffentlicht, die unter www.cdh-wdgmbh.de bestellt werden kann.