Anspruch auf Buchauszug trotz Zugriff auf ein elektronisches Agenturinformationssystem

Der Buchauszug ist in Form einer geordneten Zusammenstellung zu erteilen. Dem genügt weder grundsätzlich der Zugriff auf ein elektronisches Agenturinformationssystem noch die Übermittlung der gesammelten Provisionsabrechnungen.

 LG Frankfurt a. M., Teilurteil vom 16.8.2024 – 2-21 O 224/20

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Die Entscheidung ist für eine Veröffentlichung vorgesehen bzw. wurde bereits in der Rechtsprechungssammlung HVR veröffentlicht, die unter www.cdh-wdgmbh.de bestellt werden kann.

Kein Anspruch auf Auskunft und Buchauszug bei zweifelsfrei nicht provisionspflichtigen Geschäften

Hängt die Frage des Bestehens von Provisionsansprüchen bei feststehender Sachlage allein von der rechtlichen Würdigung des betreffenden Sachverhalts ab und führt die rechtliche Würdigung zur Verneinung offener Provisionsansprüche, ist ein Anspruch auf Ergänzung des Buchauszuges gemäß § 87c Absatz 2 HGB zu verneinen.

Auch der Auskunftsanspruch aus § 87c Absatz 3 HGB setzt voraus, dass Provisionsansprüche bestehen können, und ist danach ausgeschlossen, wenn zweifelsfrei keine Provisionsansprüche (mehr) gegeben seien.

(Leitsätze der Redaktion)

 OLG Köln, Urteil vom 8.9.2023 – Aktz. 19 U 73/22

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