Voraussetzungen

  • Sie sind CDH-Mitglied oder wollen CDH-Mitglied werden.
  • Wenn ein Handelsvertreter Mitglied wird, um die Prozesskostenfinanzierung zu nutzen, muss er sich verpflichten, der CDH-Organisation mindestens drei Jahre anzugehören.
  • Der Streitgegenstand liegt im Vertriebsrecht und artverwandten Rechtsgebieten und wird vor einem Gericht in Deutschland oder Österreich verhandelt.
  • Der Prozess hat Aussicht auf Erfolg.
  • Der Prozessgegner ist solvent.

Checkliste für Rechtsanwälte und Anspruchsinhaber

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