Ausgleichsanspruch auch bei Kündigung während vereinbarter Probezeit

Dreieck

Die in der Handelsvertreterrichtlinie vorgesehene Ausgleichs- und Schadensersatzregelung darf keine Sanktion für die Vertragsauflösung sein, sondern soll den Handelsvertreter für die von ihm erbrachten Leistungen, aus denen der Unternehmer über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus Vorteile zieht, oder für die Kosten und Aufwendungen, die ihm für diese Leistungen entstanden sind, entschädigen. Daher darf der Ausgleichs- oder Schadensersatzanspruch laut der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. April 2018, Akz. C–645/16 – wenn die weiteren Voraussetzungen der zuvor genannten Ansprüche erfüllt sind – dem Handelsvertreter nicht allein deshalb versagt werden, weil die Beendigung des Handelsvertretervertrags während einer vereinbarten Probezeit eingetreten ist. Die in Frankreich hierzu ergangene gegenteilige höchstrichterliche Rechtsprechung verstößt gegen die Handelsvertreterrichtlinie und ist daher aufzugeben.

Urteil des EuGH vom 19. April 2018, Aktz. C–645/16

Dieses Urteil des EuGH ist zur Veröffentlichung in der „HVR – Rechtsprechungssammlung zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht“ der CDH vorgesehen.

Angekündigte Einstellung des aktiven Tagesgeschäftes keine Kündigung

Dreieck

Die E-Mail eines Handelsvertreters an den Geschäftsführer des Unternehmers mit dem Inhalt, dass er sich entschieden habe, das aktive Tagesgeschäft einzustellen, aber seine Kunden und die akquirierten Kontakte weiter bearbeiten wolle, enthält weder eine ausdrückliche noch eine konkludente Kündigungserklärung des Handelsvertretervertrages.  Zusätzlich hatte der Handelsvertreter in dieser E-Mail erklärt, dass beide wie versprochen in Kürze klären würden, wie das im Einzelnen aussehen würde, und dass er den Geschäftsführer des Unternehmers auffordere mitzuteilen, ob er noch mit ihm zusammenarbeiten wolle und in welcher Form. Eine Kündigungserklärung muss vielmehr eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass der Vertrag spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist beendet werden soll.

OLG München, Urteil vom 26. Oktober 2017 –  23 U 1036/17

Dieses Urteil des OLG München ist zur Veröffentlichung in der „HVR – Rechtsprechungssammlung zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht“ der CDH vorgesehen.