Kündigungserschwernis und Anrechnung einer Teilvergütung auf den Ausgleichsanspruch

  1. Eine Vertragsregelung, durch die der Handelsvertreter rund 97% seiner laufenden Einkünfte im Zeitraum zwischen der Erklärung der ordentlichen Kündigung und dem Wirksamwerden der Kündigung einbüßt, kann auch dann eine unzulässige und daher gemäß §§ 134 BGB, 89 Abs. 2 Satz 1 HGB unwirksame Kündigungserschwernis sein, wenn der Kündigungszeitraum lediglich drei Monate beträgt.
  2. Eine Vertragsbestimmung, wonach ein Teil der dem Handelsvertreter zu zahlenden Vergütung auf einen künftigen Ausgleichsanspruch angerechnet werden soll, ist gemäß §§ 134 BGB, 89b Abs. 4 Satz 1 HGB nichtig, es sei denn, es handelt sich bei den entsprechenden Zahlungen um zusätzlich erbrachte Leistungen des Unternehmens, für die es einen anderen Rechtsgrund als den künftigen Ausgleichsanspruch nicht gibt.

 OLG München, Urteil vom 22. Februar 2024 – 23 U 7165/21

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Die Entscheidung ist für eine Veröffentlichung vorgesehen bzw. wurde bereits in der Rechtsprechungssammlung HVR veröffentlicht, die unter www.cdh-wdgmbh.de bestellt werden kann.

Nichtigkeit eines Franchisevertrages bei übermäßiger Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit des Franchisenehmers

Dreieck

Ein Franchisevertrag kann insgesamt wegen Verstoßes gegen § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein, wenn wegen einer Vielzahl der den Franchisegeber einseitig begünstigenden und den Franchisenehmer benachteiligenden Bestimmungen der Franchisenehmer übermäßig in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit beeinträchtigt und ihm hierfür kein auch nur annähernd angemessener Ausgleich gewährt wird. Hierfür ist eine Gesamtwürdigung der vertraglichen Vereinbarung und der zum Vertragsschluss führenden Umstände erforderlich. Die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften betreffend Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer finden unabhängig von einer möglichen Umgehungsabsicht der Vertragspartner beim Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags Anwendung, wenn die in ihnen niedergelegten Voraussetzungen erfüllt sind, und führen jedoch nicht zur Nichtigkeit eines Franchise- bzw. Lizenznehmervertrages gemäß § 134 BGB.

Urteil des BGH vom 11. Oktober 2018 – Aktz. VII ZR 298/17


Dieses Urteil des BGH ist zur Veröffentlichung in der „HVR – Rechtsprechungssammlung zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht“ der CDH vorgesehen.