Keine isolierte Pfändung des Buchauszugsanspruches und des darauf beruhenden Anspruchs auf Vorauszahlung der Kosten

Dreieck

Die isolierte Pfändung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs und des darauf beruhenden Anspruchs auf Vorauszahlung der Kosten ist nichtig. Der Anspruch auf Erteilung des Buchauszugs nach § 87c Abs. 2 HGB und der darauf beruhende Anspruch auf Vorauszahlung aus § 887 Abs. 2 ZPO stellen Nebenrechte zum Provisionsanspruch des Handelsvertreters dar, die nicht selbständig pfändbar sind. Die Beschlagnahme dieser Nebenrechte erfolgt vielmehr mit der Pfändung des Provisionsanspruchs.

BGH, Beschluss vom 19. September 2017   Aktenzeichen VII ZB 64/14

Dieses Urteil des BGH ist zur Veröffentlichung in der „HVR – Rechtsprechungssammlung zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht“ der CDH vorgesehen.

Verjährung des Anspruches auf Buchauszug auch bei unverjährten Provisionsansprüchen

Dreieck

Der Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs kann auch dann aufgrund der Regelverjährung verjährt sein, wenn für den betroffenen Abrechnungszeitraum möglicherweise unverjährte Provisionsansprüche bestehen, weil der Unternehmer provisionspflichtige Geschäfte nicht in seine Abrechnung aufgenommen hat und die subjektiven Voraussetzungen für den Verjährungsbeginn im Hinblick auf den Provisionsanspruch daher nicht vorliegen (entgegen OLG München, Urteil v. 3.11. 2010, 7 U 3083/10; OLG Nürnberg, Beschluss v. 28.01.2011, 12 U 744/10 und OLG Oldenburg, Urteil v. 4.04.2011, 13 U 27/10). Für die Verjährung ist vielmehr auf die Anspruchsvoraussetzungen des Hilfsrechts abzustellen. Dies bedingt die Möglichkeit, dass der Buchauszugsanspruch verjährt ist, obwohl Ansprüche auf Zahlung von Provisionen, welche aus dem Buchauszug ersehen werden sollen, nicht verjährt sein würden.

OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Februar 2016 – Aktenzeichen 3 U 118/15

Dieses Urteil des OLG Stuttgart ist zur Veröffentlichung in der „HVR – Rechtsprechungssammlung zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht“ der CDH vorgesehen.