Die isolierte Pfändung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs und des darauf beruhenden Anspruchs auf Vorauszahlung der Kosten ist nichtig. Der Anspruch auf Erteilung des Buchauszugs nach § 87c Abs. 2 HGB und der darauf beruhende Anspruch auf Vorauszahlung aus § 887 Abs. 2 ZPO stellen Nebenrechte zum Provisionsanspruch des Handelsvertreters dar, die nicht selbständig pfändbar sind. Die Beschlagnahme dieser Nebenrechte erfolgt vielmehr mit der Pfändung des Provisionsanspruchs.
BGH, Beschluss vom 19. September 2017 Aktenzeichen VII ZB 64/14
Dieses Urteil des BGH ist zur Veröffentlichung in der „HVR – Rechtsprechungssammlung zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht“ der CDH vorgesehen.