Leistungen

Wenn es um Ihr „gutes Recht“ geht, sind Sie als CDH-Mitglied rundum gut betreut und auf der sicheren Seite!

Handelsvertreter können in ihrem Berufsalltag schnell rechtliche Hilfe benötigen, zum Beispiel wenn bei Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses der Ausgleich nicht gezahlt wird, wenn Provisionen falsch berechnet werden oder wenn Ihnen ein Wettbewerbsverstoß vorgeworfen wird. Mitglieder erhalten in solchen Fällen jederzeit Unterstützung bei Ihrem CDH-Landesverband: Die auf Vertriebsrecht spezialisierten Juristinnen und Juristen in den CDH- Landesverbänden beraten die Mitglieder in solchen Fällen in rechtlichen Fragen. Sie analysieren die Situation, geben Tipps und Ratschläge und entwickeln strategische Konzepte, wie der Handelsvertreter am erfolgversprechendsten vorgehen sollte. Sie führen den Schriftwechsel mit der Konfliktpartei und kontern auf Anwaltsschreiben.

In vielen Fällen lässt sich der Rechtsstreit durch diesen Einsatz ihres CDH-Landesverbandes schon außergerichtlich beilegen. Wenn sich ein Rechtsstreit aber trotzdem nicht vermeiden lassen kann, scheuen viele das finanzielle Risiko und stecken zurück.

Kein finanzielles Risiko durch einen Rechtsstreit

Dies gilt erst recht, wenn sich die Betroffenen in der Vergangenheit den Abschluss einer ebenfalls weiter exklusiv für CDH-Mitglieder in Kooperation mit HDI und Roland angebotenen Handelsvertreter-Rechtsschutzversicherung finanziell nicht leisten konnten oder wollten. In dieser Versicherung gelten Selbstbehalte und Streitwertuntergrenzen. Die Versicherung trägt alle Kosten des Gerichtsverfahrens. Der Preis für diese Absicherung: Die jährlichen Prämien. Der erstrittene Betrag verbleibt vollständig beim Kläger.

Und hier liegt der entscheidende Unterschied zwischen einer Versicherungslösung und der Prozesskostenfinanzierung. War die Klage des CDH-Handelsvertreters erfolgreich, wird die CDH legal GmbH an dem Betrag, dem das Gericht dem Kläger zuspricht, dem Erlös, beteiligt. Von dem Erlös werden zunächst die Kosten der Anwälte, des Gerichts und der Sachverständigen, soweit sie der Kläger zu tragen hat, abgezogen. Von Restbetrag erhält die CDH legal GmbH einen bestimmten Erlösanteil, alles verbleibende erhält der Kläger. Hinzu kommt: Die Übernahme der Prozesskostenfinanzierung ist unabhängig vom Streitwert, auch Prozesse mit geringeren Streitwerten werden finanziert.

Checkliste für Rechtsanwälte und Anspruchsinhaber