Kein Anspruch auf Auskunft und Buchauszug bei zweifelsfrei nicht provisionspflichtigen Geschäften

Hängt die Frage des Bestehens von Provisionsansprüchen bei feststehender Sachlage allein von der rechtlichen Würdigung des betreffenden Sachverhalts ab und führt die rechtliche Würdigung zur Verneinung offener Provisionsansprüche, ist ein Anspruch auf Ergänzung des Buchauszuges gemäß § 87c Absatz 2 HGB zu verneinen.

Auch der Auskunftsanspruch aus § 87c Absatz 3 HGB setzt voraus, dass Provisionsansprüche bestehen können, und ist danach ausgeschlossen, wenn zweifelsfrei keine Provisionsansprüche (mehr) gegeben seien.

(Leitsätze der Redaktion)

 OLG Köln, Urteil vom 8.9.2023 – Aktz. 19 U 73/22

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