Höhe des Kostenvorschusses für Ergänzung eines Buchauszuges durch einen Wirtschaftsprüfer

Bei der Ermessensentscheidung über die Höhe des Vorschusses für die Überprüfung und ggfs. Ergänzung eines Buchauszuges im Wege der Ersatzvornahme durch einen  Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchsachverständigen sind nur die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung ersatzfähig, so dass grundsätzlich auch dem Interesse des vertretenen Unternehmers – als Schuldner – an einer sparsamen Verfahrensweise Rechnung zu tragen ist. Das Gericht hat über die Höhe des Vorschusses insoweit nach billigem Ermessen zu entscheiden.

 OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2022 – I-18 W 20/22

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Das Urteil des Monats ist für eine Veröffentlichung in der Rechtsprechungssammlung HVR- Online vorgesehen, diese Rechtssprechung können Sie in unserem CDH-Shop erwerben.

Umfang der Buchauszugspflicht bei Widerruf vermittelter Verträge

In Widerrufsfällen ist das Datum des Zugangs des Widerrufsschreibens in den Buchauszug aufzunehmen. Das in einem Widerrufsschreiben angegebene Datum ist hingegen nicht in den Buchauszug aufzunehmen.

OLG München, Urteil vom 19.07.2023 – 7 U 5309/22

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