Wert des Beschwerdegegenstandes einer zur Gewährung von Bucheinsicht verurteilten Partei

Die Bemessung der mit der Berufung geltend gemachten Beschwer des in erster Instanz zur Gewährung von Bucheinsicht Verurteilten richtet sich nach dem Aufwand hinsichtlich Zeit und Kosten, der für ihn zur Erfüllung des Anspruchs auf Bucheinsicht anfällt. Der Unternehmer muss neben dem Zugang zu den Unterlagen und zur EDV auch einen Ansprechpartner für die Dauer der Bucheinsicht zur Verfügung stellen.

BGH, Beschluss vom 22. November 2023 – VII ZR 6/23

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Höhe des Kostenvorschusses für Ergänzung eines Buchauszuges durch einen Wirtschaftsprüfer

Bei der Ermessensentscheidung über die Höhe des Vorschusses für die Überprüfung und ggfs. Ergänzung eines Buchauszuges im Wege der Ersatzvornahme durch einen  Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchsachverständigen sind nur die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung ersatzfähig, so dass grundsätzlich auch dem Interesse des vertretenen Unternehmers – als Schuldner – an einer sparsamen Verfahrensweise Rechnung zu tragen ist. Das Gericht hat über die Höhe des Vorschusses insoweit nach billigem Ermessen zu entscheiden.

 OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2022 – I-18 W 20/22

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