Vorprüfung und Klageentwurf
Ihr Rechtsbeistand oder Vertrauensanwalt prüft die Erfolgsaussichten einer Klage (Erstgutachten), und es wird eine Auskunft über die Kreditwürdigkeit des Gegners eingeholt.
Bei positiver Beurteilung fertigt Ihr Rechtsbeistand oder Vertrauensanwalt den Klageentwurf mitsamt allen erforderlichen Anlagen.
Kontaktaufnahme mit der CDH legal GmbH und Übersendung des Vertragsangebotes
Ihr Rechtsbeistand oder Vertrauensanwalt übermittelt sämtliche prüfungsfähigen Unterlagen (Erstgutachten, Klageentwurf nebst allen erforderlichen Anlagen) und reicht das vom CDH Mitglied unterschriebene (unwiderrufliche) Vertragsangebot zur Finanzierung von Rechtsverfolgungskosten gegen Erfolgsbeteiligung nebst allen erforderlichen Anlagen – Nachweis des Bestehens einer CDH Mitgliedschaft – bei der CDH legal GmbH ein.
Zweitprüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsangelegenheit
Ein Anwaltskollege aus dem Kreis der Gesellschafter – alle CDH Landesverbände – erstellt im Auftrag der CDH legal GmbH eine Zweitprüfung. Ziel ist dabei sowohl die Feststellung der Erfolgsaussichten und Prüfung, ob die Kreditwürdigkeit des Gegners zutreffend eingeschätzt wurde.
Finale Prüfung durch die CDH legal GmbH
Die CDH legal GmbH wertet alle vorliegenden Unterlagen aus und trifft ihre Entscheidung.
Annahme des Vertragsangebotes durch die CDH legal GmbH
Das Vertragsangebot wird unterschrieben und sowohl dem CDH-Mitglied, als auch dem beauftragten Rechtsanwalt zugeleitet.
CDH legal GmbH begleitet den Prozess und wird in den Verlauf mit einbezogen
Die CDH legal GmbH wird im laufenden Prozess umfassend informiert. Sie unterstützt den die Klage führenden Rechtsanwalt als „Wissenscenter“ im Vertriebsrecht mit zusätzlichem Know-how.