Abgrenzung zwischen angestellter Tätigkeit und selbstständiger Tätigkeit als Handelsvertreter

Dreieck

Zur Abgrenzung von Selbstständigen und Angestellten ist weder isoliert auf die von den Parteien gewählte Einordnung des Vertrags oder die von diesen gewählte Bezeichnung als Angestellter oder Handelsvertreter noch alleine auf die tatsächliche Durchführung des Vertrags abzustellen. Entscheidend ist vielmehr gemäß der sog. Schwerpunkttheorie das Gesamtbild der vertraglichen Gestaltung und der tatsächlichen Handhabung.

Urteil des LAG Köln vom 13.02.2019 – Aktz. 9 Ta 229/18


Dieses Urteil des LAG ist zur Veröffentlichung in der „HVR – Rechtsprechungssammlung zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht“ der CDH vorgesehen.

Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers auch ohne Pflicht zur Kundendatenübertragung

Dreieck

Für die Anwendung des Ausgleichsanspruches gemäß § 89b HGB auf Vertragshändler ist einzig und alleine im Sinne einer Analogie maßgeblich, ob der Unternehmer einen Unternehmervorteil aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragshändler gezogen hat. Denn es soll über die gezahlten „Provisionen“ hinaus ein Ausgleich dafür vom Unternehmer geschuldet sein, dass er aus den Geschäftsbeziehungen mit Kunden, die der Vertragshändler beigebracht hat, einen „Goodwill“ d.h. eine begründete Gewinnerwartung hat. Auf eine vertragliche Verpflichtung des Vertragshändlers zur Übertragung der Kundendaten an den Unternehmer bei Vertragsende kommt es insoweit nicht an.

Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 27. November 2018 – Aktz. 2 HK O 10103/12


Dieses Urteil des LG ist zur Veröffentlichung in der „HVR – Rechtsprechungssammlung zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht“ der CDH vorgesehen.