Auskunftsanspruch des Unternehmers bei Wettbewerbstätigkeit des Handelsvertreters

Handelsvertreter haben nach § 86 Absatz 1 HGB jeden Wettbewerb zu unterlassen, der geeignet ist, die Interessen des vertretenen Unternehmens zu beeinträchtigen. Verstoßen sie dagegen, machen sie sich schadensersatzpflichtig. Zur Vorbereitung der Geltendmachung eines solchen Schadensersatzanspruches hat der Unternehmer nach Treu und Glauben einen Anspruch auf Auskunft, wenn der begründete Verdacht einer Vertragspflichtverletzung besteht und ein Schaden wahrscheinlich ist.

 LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.12.2022 – 21 Sa 390/22

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Wirksame Gerichtsstandsvereinbarung auch bereits mit Existenzgründern

Eine Gerichtsstandsvereinbarung kann bereits wirksam in einem Vertrag getroffen werden, der ein Handelsgewerbe erst begründet, für das ein in kaufmännischer Art und nach kaufmännischem Umfang eingerichteter Gewerbebetrieb erforderlich ist. Es ist nicht erforderlich, dass die Partei beim Abschluss des Gründungsvertrages und damit der Gerichtsstandsvereinbarung bereits Kaufmann gewesen ist.

KG Berlin, Urteil vom 24. Mai 2023 – 26 U 78/21

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